Selten hat das Thema „Spenden“ die öffentliche
Diskussion so sehr geprägt wie jetzt. Klare Ergebnisse
gibt es allerdings noch wenige, der Gesetzesbeschluss zur
steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden steht noch aus. Folgendes
kann aber zum momentanen Zeitpunkt schon gesagt werden:
Spenden, die steuerlich geltend gemacht werden können,
müssen mildtätigen (humanitären und wohltätigen)
Zwecken oder/und jenen der Entwicklungszusammenarbeit zugute
kommen: „Mildtätig (humanitär, wohltätig)
sind solche Zwecke, die darauf gerichtet sind, hilfsbedürftige
Personen zu unterstützen.“
(Bundesabgabenordnung, 8, § 37)
Weitere Voraussetzungen (Auszug): Alle Organisationen, deren
Spenden steuerlich absetzbar sind, sollen in eine Liste Eingang
finden. Kriterien dafür sind u. a. die seit mindestens
3 Jahren ununterbrochen andauernde Tätigkeit oder Verwaltungskosten
von maximal 10 % der Spendeneinnahmen. Spenden an Organisationen,
die zum Zeitpunkt der Spendentätigung auf der Liste
aufscheinen, sind absetzbar, auch wenn später eine Löschung
vorgenommen werden sollte. Einmal jährlich soll diese
Liste erstellt werden und wird öffentlich über
das Finanzamt einzusehen sein (vgl. Gesetzesentwurf vom 23.12.2008).
Zeitlicher Ablauf:
• 12.1.2009: Begutachtung des Entwurfs der Änderung
des Einkommenssteuergesetzes
• Ende März 2009: Gesetzesbeschluss
(gilt rückwirkend bis 1.1.2009)
• 15.6.2009: Fertigstellung der Liste, danach
Möglichkeit der Einsichtnahme
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